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Sparen mit bedarfsorientierter Glasfaserförderung
Kommentar in der NET 1-2/24
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Diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben, um in einem zweiten Schritt nur die übrig gebliebenen einzelnen unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen, werden jetzt „bestraft“ und drohen ganz aus der Förderung herauszufallen. Denn sie haben die für einen erfolgreichen Förderantrag notwendige Punktemarke deutlich verfehlt und finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder. Zwar muss in der nächsten Periode kein neuer Antrag gestellt werden – sofern der letzte Antrag zurückgezogen und formlos für 2024 neu gestellt wird. Auch kommt man um eine erneute Markterkundung herum, sofern das Verfahren nicht älter als zwölf Monate ist. Jedoch muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Dabei kann es leicht passieren, dass die damit zur Verfügung stehende Zeit nicht eingehalten werden kann. Schließlich benötigt man grundsätzlich auch noch den Bescheid des jeweiligen Bundeslandes. Und der Antrag darauf kann erst nach Bewilligung durch den Bund gestellt werden.  

Möchte man dem mit einem neuen Antrag entgehen – zum Beispiel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen – ist es noch nicht sicher, ob ein neues Markterkundungsverfahren nötig ist, da diesem künftig ein sogenannter Branchendialog voraus gehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Markterkundung ‚Graue Flecken’ die dritte Runde – allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der oft bereits ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, insbesondere die Zinssituation, deutlich verschlechtert haben. Der Ausbaupartner kann zudem innerhalb von sechs Monaten aussteigen, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet.

Höchste Zeit also, die bestehende Praxis in Frage zu stellen! Ein Weg wäre, den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt der Förderung zu rücken. Denn oft sind nur noch einzelne Adresspunkte unterversorgt, wenn – wie eigentlich vom Bund gefordert – die Kommune mit eigenwirtschaftlichen Kooperationspartnern bereits große Teile erschlossen hat. Sinnvoller wäre daher, vor einem Förderantrag zu ermitteln, wer tatsächlich einen Glasfaseranschluss braucht. Damit würde die sinnlose Erschließung von Straßen oder Einrichtungen wegfallen, deren Anwohner gar keinen Anschluss benötigen oder wollen. Die Fördermittel kämen ausschließlich den tatsächlich unterversorgten Adresspunkten zugute, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau uninteressant sind. Eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau würden besser verzahnt und die Planungssicherheit für Netzbetreiber deutlich erhöht. Insgesamt könnten so die Fördermittel reduziert werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Der zweite wesentliche Faktor für einen schnellen Ausbauerfolg ist ein Überbauverbot. Wir brauchen ein Glasfasernetz, das allen Diensteanbietern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Dann wird es auch weiterhin Investitionen in den weiteren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Industrie geben. Das alles versucht die Telekom zu verhindern, indem sie Überbau oder Mitverlegung betreibt. Dieser Infrastrukturwettbewerb ist absolut kontraproduktiv, denn nur eine hohe Netzauslastung sichert einen wirtschaftlichen Betrieb. Was wir brauchen, ist mehr Wettbewerb auf der Produktebene. Voraussetzung ist, dass Open Access für alle Netze möglich wird. Mit Fiber4 haben wir gemeinsam mit der schwedischen Vinnergi ein entsprechendes Betriebsmodell für und mit Netzbetreibern entwickelt, das es vielen Diensteanbietern ermöglicht, sich zu integrieren und ihre Produkte auf vielen Netzen anzubieten, wie es in Schweden schon lange der Fall ist. Von der größeren Angebotsvielfalt profitieren Netzbetreiber, Diensteanbieter und vor allem die Endkunden, für die Glasfaser damit deutlich attraktiver wird. In Schweden haben nicht zuletzt deshalb bereits 95 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss. Open Access und Produktwettbewerb sind somit ein Katalysator für einen echten, lebendigen Glasfasermarkt und eine Win-Win-Win-Konstellation für alle Beteiligten.
 

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  • Date 26 Feb 2024
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Stadtwerke Lauterbach begrüßen 2.500sten Breitbandkunden
Stadtwerke Lauterbach begrüßen 2.500sten Breitbandkunden
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Die Zahl von 2.500 Breitbandkunden im gesamten Stadtgebiet zeigt, dass das Interesse der Lauterbacher Bürgerinnen und Bürger groß und die Resonanz äußerst positiv ist. Dazu hat das gute Projektmanagement der Stadtwerke und des Realisierungspartners tktVivax entscheidend beigetragen. Den Stadtwerken ist es gelungen, verlässliche Partner für den weiteren Ausbau zu finden und trotz der großen Herausforderungen in der aktuellen Krisensituation die notwendigen Materialien und Baukapazitäten zu beschaffen.

Dabei setzen die Stadtwerke konsequent auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau und beabsichtigen großflächig die Stadt und alle Stadtteile mit der Glasfasertechnologie zu versorgen. So kann das kommunale Unternehmen auf einer soliden wirtschaftlichen Basis dafür sorgen, dass die Menschen und Unternehmen in Lauterbach zukünftig optimal an die digitale Infrastruktur angebunden sind. „Die Stadtwerke treiben den Glasfaserausbau hier in Lauterbach vorbildlich voran. In absehbarer Zeit wird so das gesamte Stadtgebiet bestmöglich angebunden sein. Wir freuen uns, dass wir in allen Bereichen die Stadtwerke dabei unterstützen dürfen“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group.

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  • Date 12 Apr 2023
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Gigabitförderung 2023: „Wir werden ein Jahr verlieren!“
Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group
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Seine Kritik bezieht sich auf eine ganze Reihe von Punkten. So bilde die Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Ausbau keineswegs die Wirklichkeit ab. „Schaut man sich die entsprechende Deutschlandkarte an, sieht vieles nach einem Paradies für den eigenwirtschaftlichen Ausbau aus, da immer ganze Gebiete betrachtet werden, teilweise sogar nur auf Ebene der Landkreise bzw. Verbandsgemeinden. Ausgeblendet wird dabei, dass eine Unterversorgung oft nur einzelne Adresspunkte wie den Aussiedlerhof oder das kleine Dorf weit draußen betrifft. Die werden aber über diese Analyse nicht erfasst und somit nicht berücksichtigt“, so seine Einschätzung. Zudem habe sich die Marktsituation verändert: „Erste Investoren haben sich bereits vom deutschen Markt verabschiedet oder sind insolvent gegangen. Denn die Zinsen steigen und das Bauen wird teurer – wenn man überhaupt noch genügend Ressourcen für den Bau findet. Das macht Investitionen in das deutsche Glasfasernetz zunehmend unattraktiv.“

Zudem sei das Verfahren falsch aufgebaut. Zwar seien theoretisch mehr Adressen förderfähig, weil die Grenze auf 200 Mbit/s symetrisch angehoben wurde. Ob das aber tatsächlich der Fall ist, steht frühestens in neun Monate nach Antragsstellung fest. Außer man befindet sich in der sogenannten Fast-Lane, die für Kommunen mit einer maximal schlechten Versorgung und sehr vielen weißen Flecken, also eine Versorgung unter 30 Mbit/s leben müssen.  „Bis dahin müssen eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Das beginnt bei der Antragsstellung für Beratungsleistung, geht über den Branchendialog, die Markterkundung bis zur Vorvermarktung durch die teilnehmende Telekommunikationsunternehmen (TKU), die nun Pflicht werden soll. Danach folgen dann noch Ausschreibung und Vergabe bis dann irgendwann der Bau los geht. Kombiniert mit dem Förderstopp des vergangenen Jahres verlieren wir damit mindestens ein bis zwei Jahre im geförderten bzw. kombinierten Ausbau“, stellt Dirk Fieml fest. Zwar werde die für das Verfahren notwendige externe Beratung mit 50.000 Euro bezuschusst, das werde aber in vielen Fällen nicht reichen. Damit würden viele Kommunen und Stadtwerke gezwungen, in Vorleistung zu gehen – mit ungewissem Ausgang. Denn wie sich die Priorisierung der Anträge laut dem neuen Kriterienkatalog auf die Förderzusage auswirkt, ist absolut nicht absehbar. Auch wenn ein Onlinerechner wohl die Chancen ermitteln soll, entscheiden nicht allein die Punkte, die erzielt werden, sondern auch die Anzahl der teilnehmenden Kommunen. Und das weiß man erst nach dem 30. September. Und erst nach Erhalt des eigentlichen Förderbescheides kann dann die Infrastrukturmaßnahme ausgeschrieben werden.

Dass künftig ein Branchendialog mit den Telekommunikationsanbietern verpflichtend wird, begrüßt Fieml: „Genau das haben wir ja im vergangenen Jahr mit unserem Konzept für einen bedarfsorientierten Ausbau gefordert. Dass bereits erfolgreiche geführte Dialoge aber nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als sechs Monate zurückliegen, ist nicht nachvollziehbar.“ Trotz aller Vorgaben, die eine Bedarfsorientierung stärken sollen, sieht er die Gefahr, dass der Ausbau nicht entsprechend gesteuert wird. „Denn die Mechanik sieht vor, dass Gebiete, bei denen eine Vorvermarktung nicht erfolgreich war – also anscheinend kein Bedarf bei den Bürgern vorhanden ist, unterstellt man mal ein professionelles Vorgehen im Vertrieb – dann förderfähig werden. Dies geht an einer bedarfsorientierten Förderung leider voll vorbei. Es kann immer noch passieren, dass der unterversorgte Hühnerstall mit Glasfaser ausgestattet wird, während ganz Gemeinden abgehängt bleiben, weil ihre Punktezahl zu niedrig war“, so sein Fazit.

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  • Date 24 Mar 2023
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tktVivax Group präsentiert auf E-world ganzheitliches Dienstleistungsangebot und weiterentwickelte Software-Lösungen
tktVivax Group auf der E-world 2023
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Von der grundsätzlichen Analyse der Situation vor Ort über die Strategiefindung und prozessuale Ausrichtung im EVU bis hin zur konkreten Planung und Umsetzung, begleitet tktVivax sämtliche Stationen des Glasfaserausbaus. Die Unterstützung endet dabei auch nicht, wenn die ersten Bagger rollen und Leitungen verlegt werden. Auch bei der Gestaltung und dem Vertrieb eigener Internet-, Telefonie- und Fernsehprodukte kann das Unternehmen als Partner fungieren.

Hierbei kommen die vom Tochterunternehmen Vivax Solution entwickelten Software-Lösungen DICLINA und Breitband-Cockpit zum Einsatz, die auf der E-world 2023 erstmals in ihrer neuesten Version gezeigt werden. DICLINA bietet angehenden Internet Service Providern eine leistungsfähige Plattform, um alle Anforderungen in Sachen Kunden- und Vertragsmanagement, technische Provisionierung und Rechnungsstellung abzubilden. Mit dem Breitband-Cockpit, das sich direkt mit DICLINA verknüpfen lässt, können zudem sämtliche Vertriebs- und Baufortschritte eines Breitbandprojektes einfach und effizient überwacht werden.

Im Bereich Consulting kommt zudem die ebenfalls selbst entwickelte Analysesoftware ProCo zum Einsatz. Auf Basis von über 600 hinterlegten Prozessen und über 6.900 Aufgaben lassen sich mit ihr Arbeitsabläufe und Strukturen in Versorgungsunternehmen datenbasiert umgestalten und optimieren.

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  • Date 22 Mar 2023
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung: Offene Fragen schnell klären
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Wie groß die Rechtsunsicherheit derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax in dieser Woche an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:

Markterkundungsverfahren (MEV):

 Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Den ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.

• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, welche zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese und die Kosten, gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?

• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.

• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?

Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken

• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
- Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden
- Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?

Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021

• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.

• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.

Bundesweite Potentialanalyse

• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV letzte Woche doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?

• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.

• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?

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  • Date 25 Oct 2022
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung ist absolut kontraproduktiv
Förderstopp kontraproduktiv
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tktVivax ist als Umsetzungspartner in zahlreichen Glasfaserprojekten in ganz Deutschland aktiv und unterstützt Kommunen und Gebietskörperschaften ebenso wie Stadtwerke beim Ausbau der Glasfasernetze. Zudem hat das Unternehmen mit dem Arbeitskreis Glasfaser Deutschland (AK GAD) eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Know-how-Transfer ins Leben gerufen, um die operative Umsetzung solcher Projekte zu erleichtern. „Sowohl unsere Kunden als auch die Mitglieder des AK-GAD sind durch diese absolut unüberlegte Entscheidung zutiefst verunsichert. Es steht zu befürchten, dass deswegen viele Projekte ausgebremst werden. Zumal gerade die Stadtwerke momentan wegen der Energiekrise ohnehin vielerorts den Glasfaserausbau aus Kostengründen auf den Prüfstand stellen“, berichtet Dirk Fieml. 

Bedarfsorientierte Förderung

tktVivax hatte schon im Juni dieses Jahres ein Konzept für die Umstellung der Förderung auf ein bedarfsorientiertes Modell vorgelegt. Damit könnten durch eine deutlich gezieltere Förderung die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter eingesetzt und auf deutlich mehr Projekte verteilt werden. Über eine intelligente Kopplung mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau würden die Verfahren zudem verkürzt und der Ausbau beschleunigt. „Wir stellen unser Konzept dem BMVD gerne vor, denn auf dieser Basis hätten die vorgesehenen Fördermittel für dieses Jahr sicher ausgereicht“, so Fieml.

Mehr Informationen: https://www.tkt-vivax.de//kachelinhalt/tktvivax-bedarfsorientiert-fordern-statt-potenziale-analysieren

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  • Date 19 Oct 2022
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tktVivax: Bedarfsorientiert fördern statt Potenziale analysieren
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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„Wird der Fokus auf den Ausbau von Flächen gelegt, besteht die Gefahr, das ganze Regionen abgehängt werden, weil ihnen die Förderfähigkeit abgesprochen wird, sich der eigenwirtschaftliche Ausbau aber nur in Teilbereichen lohnt“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group und Vorsitzender des Arbeitskreis Glasfaser Deutschland AK GAD. Er empfiehlt gleichzeitig, die Digitalisierung des Förderverfahren schnell voranzutreiben und dabei auf die Standardisierung der Verfahren von Bund und Ländern zu achten. Das Digitale Grundbuch ist aus Sicht von tktVivax jedoch ungeeignet, den Breitbandausbau zu beschleunigen. „Bis dieses zentrale Digitale Grundbuch funktioniert, vergehen Jahre. Denn bislang fehlt es an der notwendigen Datenbasis und den Standards, um automatisiert die jeweils aktuellen Daten aus den Kommunen und Ländern zusammenzuführen“, begründet Dirk Fieml den Vorstoß.

Im Rahmen der bedarfsorientierten Förderung sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, z. B. über ein „Bürgerportal“. Dieses Bürgerportal wird online geschaltet, sobald die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk einen 3.3-Förderantrag angeschoben hat, um die Fördermittel für die Beratung zu erhalten, und die Markter-kundung durchgeführt wird. Schon zu diesem Zeitpunkt wird das Portal offensiv beworben, damit Bürger ihr Interesse bekunden können, dass sie einen schnellen Glasfaseranschluss benötigen, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diesem Wege ist es möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln. Daneben werden weitere rele-vante Informationen abgefragt, die später benötigt werden, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Parallel dazu startet die Kommune ein Interessensbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Findet sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bür-gerportal sowie die Ergebnisse der Markterkundung und der Vorvermarktung werden miteinander verschnitten. Das Ergebnis ist ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem – wo auch ein Bedarf ist! 

Die Kommune, der Landkreis oder das Stadtwerk kann nun ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen bean-tragen, bei denen der Bedarf ebenfalls bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis kann die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird.  Grundsätzlich ist es möglich, sofort mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau loszulegen, ohne dass die Förderung schon genehmigt sein muss. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse folgt, sobald die Mittel genehmigt wurden.

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  • Date 07 Jun 2022
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Breitbandausbau: Kosten optimieren und Geschwindigkeit maximieren
Strategien für den Breitbandausbau
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Man liest immer wieder, dass die Fördermittel nicht ausgeschöpft werden und dass der Breitbandausbau schneller gehen könnte. Woran liegt das?

Zunächst muss man hier feststellen, dass die Förderverfahren sehr langwierig sind und sich teilweise über zwei, drei Jahre erstrecken. Das bedeutet, dass vielerorts die Anträge in Vorbereitung oder auch gestellt sind, aber eben noch nicht bewilligt wurden. Rechnet man das ein, entsteht ein realistischeres Bild der Lage.

Was können Kommunen tun, um schneller voranzukommen?

Sie sollte in jedem Fall nicht nur auf die Fördermittel setzen, sondern auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorantreiben. Beides muss sich ergänzen. Im Rahmen der 3.3-er Förderung des Bundes sollte jede Kommune untersuchen, was förderfähig wäre und was nicht. Gleichzeitig lohnt es sich bereits in dieser Phase, mit Investoren zu sprechen, ob es Interesse gibt, sich in der jeweiligen Region eigenwirtschaftlich zu betätigen. Hier ändert sich der Markt derzeit massiv, weil viele Investoren vor allem auch aus dem Ausland den deutschen Breitbandausbau als Chance begreifen und teilweise Summen im hohen Millionenbereich investieren wollen. So besteht die Möglichkeit, schnell mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau zu starten weil man hier kein langwieriges Verfahren durchlaufen muss und die benötigten Fördermittel nur dort zu beantragen, wo keine Ausbauzusagen von möglichen Investoren bestehen. Die Gebäude, bei denen sich eine wirtschaftliche Erschließung nicht darstellen lässt, können dann im Zuge des geförderten Ausbaus erschlossen werden.

Bis zu 90 Prozent der Kosten eines Glasfasernetzes entfallen auf den Tiefbau, die Montage und das verwendete Material. Was ist zu beachten, um hier die Kosten im Griff zu behalten?

Die Weichen für den Erfolg eines Glasfaserprojektes werden schon bei der Auswahl des Beratungspartners gestellt. Denn nicht jedes Ingenieurbüro, das sich mit allgemeinen Infrastrukturprojekten beschäftigt, bringt die notwendige Spezial-Expertise für ein Glasfasernetz mit. Zudem ist der Planungsprozess zwar naturgemäß der allererste Kostenfaktor eines Ausbauprojekts, dennoch müssen an dieser Stelle bereits die Folgekosten bedacht werden. In anderen Worten: Es bringt wenig, wenn ein Einkäufer schon in dieser Phase ausschließlich auf den Preis achtet – im Gegenteil. Wichtig ist auch, dass man sich nicht ausschließlich auf die IT verlässt. Zwar wird der Planungsprozess damit enorm beschleunigt. Doch abhängig von der Qualität des Inputs ist das Ergebnis oft sehr ungenau. Das Ergebnis einer softwaregestützten Planung sollte immer manuell ergänzt und angereichert werden. Neben möglichen Unstimmigkeiten bei der Trassenführung können an dieser Stelle beispielsweise auch bereits sogenannte „vergessene Adressen“ identifiziert werden. 

Was verbirgt sich hinter diesen Adressen?

Das sind Hausanschlüsse, die aus ganz unterschiedlichen Gründen in den benutzten Datenbanken fehlen. Etwa weil das kartografische Material fehlerhaft aufgearbeitet wurde, falsche vorhandene Bandbreiten hinterlegt sind oder weil das Haus gar keine Straßenadresse hat, was oft bei Aussiedlerhöfen oder nachträglichen Grundstücksbebauungen der Fall ist. Aber auch die digital vorliegenden Daten selbst, wie etwa die des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, können durchaus fehlerhaft oder unvollständig sein. Die Ursache dafür liegt in unserem föderalen System. Denn die erste Erfassung erfolgt immer auf der untersten, also der kommunalen Ebene. Bis diese dann beim Bundesamt für Geodäsie ankommen, kann viel Zeit vergehen. Dies liefert aber die Datenbasis für das Markterkundungsverfahren. Das führt nicht selten dazu, dass den Projektträgern nicht der aktuelle Stand als Planungsbasis zur Verfügung steht. Das Problem ist, dass „vergessene Adressen“ nachträglich anzuschließen oft nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Gleichzeitig ist der Ärger dann groß und vor allem öffentlich, weil sich die Betroffenen ja in der Regel lautstark und vielfach über die Presse zu Wort melden. Deswegen sollte man beispielsweise ein eigenes Internetportal für das Breitbandprojekt aufbauen, über die Adressen aktiv abgefragt werden. Mit Unterstützung der tktVivax-Tochter Vivax Solution konnten wir dieses Verfahren bereits in unterschiedlichen Projekten implementieren. In einem solchen Portal können die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger automatisiert mit der für das Förderverfahren eingereichten Adressliste abgeglichen wird.

Wie kann man sonstige Kostenfallen vermeiden?

Man sollte die Planung von einem unabhängigen Beratungspartner umsetzen lassen. Dabei sollte schon die Feinplanung ein enges Korsett für die Ausführung schnüren. Das ist auch im Sinne des Tiefbauers. Denn je weniger Spielraum er hat, desto genauer kann er das Projekt kalkulieren. Je ungenauer die Vorgaben in einer Ausschreibung sind, desto teurer bietet ein Tiefbauer an, da er dann üblicherweise einen Risikoaufschlag mit einkalkuliert. Man sollte zudem darauf achten, dass der Planungspartner in der Lage ist, den Netzausbau auch während der Umsetzung zu begleiten. Denn in jedem Projekt kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen. Mal kann die Glasfaser nicht wie geplant im Gehweg verlegt werden, weil der Untergrund bereits „voll“ von Leitungen ist, ein anderes Mal stehen vorhandene Bebauungen einer Trassenquerung im Wege. In diesem Falle ist es entscheidend, dass der Planungspartner schnell vor Ort ist und die Planung entsprechend anpasst. Vor allem im geförderten Ausbau ist das von entscheidender Bedeutung. Werden hier durch Abweichungen während der Umsetzung plötzlich Formalien nicht mehr eingehalten, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind, besteht das akute Risiko, ganz aus der Förderung zu fallen. Und das ist bei den in der Regel im zweistelligen Millionenbereich liegenden Investitionskosten ein absolut nicht tragbares Risiko.
 

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  • Date 09 May 2022
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ANGA COM 2022: Der One-Stop-Shop in Sachen Glasfaserausbau
AngaCom
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Mit ihrem ganzheitlichen Ansatz ist die tktVivax Group einer der ganz wenigen Dienstleister, der tatsächlich einen Full-Service für alle Facetten des Breitbandausbaus anbietet. Das Spektrum reicht von der Analyse, Strategiefindung und Fördermittelberatung über die Neu- und Umgestaltung von Prozessen und Organisationen in allen Bereichen der Versorgungswirtschaft bis hin zur Planungs- und Umsetzungsbegleitung von Glasfaser- und 5G-Infrastrukturen. Auch der Vertrieb von Breitband-Produkten wird abgedeckt. Hierzu präsentiert das Gruppen-Unternehmen cogento auf dem Stand von tktVivax Lösungen vom externen Door2Door-Vertrieb bis zu Schulung der unternehmenseigenen Vertriebsmitarbeiter für die speziellen Anforderungen in diesem Bereich.

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  • Date 25 Mar 2022
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Glasfasernetze rechtssicher planen und umsetzen: tktVivax und EY Law arbeiten künftig eng zusammen
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Partner und Government & Public Service Solution Leader bei EY Law
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Zudem planen tktVivax und die Berater von EY auch in weiteren Bereichen eine enge Zusammenarbeit. Hierzu fand bereits Anfang Dezember in Berlin ein Strategiemeeting statt, dessen Ergebnisse in den nächsten Wochen konkretisiert werden sollen. Ende Februar werden die beiden Partner die Inhalte der Zusammenarbeit auf dem Jahrestreffen des AK GAD in Berlin vorstellen. „Ob Telekommunikationsrecht, Gesellschaftsrecht, steuerliche Fragen bei Kooperationen oder regulatorische Themen: Für Versorgungsunternehmen und Telekommunikationsunternehmen wie für Kommunen türmen sich die Fragestellungen regelrecht auf, wenn sie sich auf dem Breitbandmarkt positionieren wollen. Im AK GAD bieten wir dazu konkrete Informationsangebote, etwa über Webinare, Seminare oder regelmäßige Newsletter", so Prof. Dr. Sven-Joachim Otto zu den Plänen. Neben der Betreuung des AK GAD werden tktVivax und EY Law im kommenden Jahr auch die gemeinsame Marktbearbeitung systematisch aufbauen. „Wir sind derzeit noch in teilweise sehr unterschiedlichen Kundengruppen unterwegs. Insofern profitieren wir auch hier von der Zusammenarbeit, indem EY Law und wir den gemeinsamen Zugang zu unseren Kunden finden.", ergänzt Dirk Fieml.

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  • Date 15 Dec 2021
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