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Sparen mit bedarfsorientierter Glasfaserförderung
Kommentar in der NET 1-2/24
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Diejenigen, die den eigenwirtschaftlichen Ausbau vorangetrieben haben, um in einem zweiten Schritt nur die übrig gebliebenen einzelnen unterversorgten und unwirtschaftlichen Adresspunkte gefördert auszubauen, werden jetzt „bestraft“ und drohen ganz aus der Förderung herauszufallen. Denn sie haben die für einen erfolgreichen Förderantrag notwendige Punktemarke deutlich verfehlt und finden sich plötzlich ganz am Ende der Liste wieder. Zwar muss in der nächsten Periode kein neuer Antrag gestellt werden – sofern der letzte Antrag zurückgezogen und formlos für 2024 neu gestellt wird. Auch kommt man um eine erneute Markterkundung herum, sofern das Verfahren nicht älter als zwölf Monate ist. Jedoch muss dann auch innerhalb dieses Zeitraums das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Dabei kann es leicht passieren, dass die damit zur Verfügung stehende Zeit nicht eingehalten werden kann. Schließlich benötigt man grundsätzlich auch noch den Bescheid des jeweiligen Bundeslandes. Und der Antrag darauf kann erst nach Bewilligung durch den Bund gestellt werden.  

Möchte man dem mit einem neuen Antrag entgehen – zum Beispiel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mehrerer Kommunen – ist es noch nicht sicher, ob ein neues Markterkundungsverfahren nötig ist, da diesem künftig ein sogenannter Branchendialog voraus gehen muss. Das wäre nach der aktuellen Markterkundung und der Markterkundung ‚Graue Flecken’ die dritte Runde – allerdings ohne den Zuschuss für die Beratung, der oft bereits ausgeschöpft ist. Hinzu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau, insbesondere die Zinssituation, deutlich verschlechtert haben. Der Ausbaupartner kann zudem innerhalb von sechs Monaten aussteigen, wenn die Quote nicht stimmt, sich der Ausbau für ihn also nicht rechnet.

Höchste Zeit also, die bestehende Praxis in Frage zu stellen! Ein Weg wäre, den tatsächlichen Bedarf in den Mittelpunkt der Förderung zu rücken. Denn oft sind nur noch einzelne Adresspunkte unterversorgt, wenn – wie eigentlich vom Bund gefordert – die Kommune mit eigenwirtschaftlichen Kooperationspartnern bereits große Teile erschlossen hat. Sinnvoller wäre daher, vor einem Förderantrag zu ermitteln, wer tatsächlich einen Glasfaseranschluss braucht. Damit würde die sinnlose Erschließung von Straßen oder Einrichtungen wegfallen, deren Anwohner gar keinen Anschluss benötigen oder wollen. Die Fördermittel kämen ausschließlich den tatsächlich unterversorgten Adresspunkten zugute, die für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau uninteressant sind. Eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau würden besser verzahnt und die Planungssicherheit für Netzbetreiber deutlich erhöht. Insgesamt könnten so die Fördermittel reduziert werden, ohne die Ausbauziele zu gefährden.

Der zweite wesentliche Faktor für einen schnellen Ausbauerfolg ist ein Überbauverbot. Wir brauchen ein Glasfasernetz, das allen Diensteanbietern diskriminierungsfrei zugänglich ist. Dann wird es auch weiterhin Investitionen in den weiteren eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Industrie geben. Das alles versucht die Telekom zu verhindern, indem sie Überbau oder Mitverlegung betreibt. Dieser Infrastrukturwettbewerb ist absolut kontraproduktiv, denn nur eine hohe Netzauslastung sichert einen wirtschaftlichen Betrieb. Was wir brauchen, ist mehr Wettbewerb auf der Produktebene. Voraussetzung ist, dass Open Access für alle Netze möglich wird. Mit Fiber4 haben wir gemeinsam mit der schwedischen Vinnergi ein entsprechendes Betriebsmodell für und mit Netzbetreibern entwickelt, das es vielen Diensteanbietern ermöglicht, sich zu integrieren und ihre Produkte auf vielen Netzen anzubieten, wie es in Schweden schon lange der Fall ist. Von der größeren Angebotsvielfalt profitieren Netzbetreiber, Diensteanbieter und vor allem die Endkunden, für die Glasfaser damit deutlich attraktiver wird. In Schweden haben nicht zuletzt deshalb bereits 95 Prozent aller Haushalte einen Glasfaseranschluss. Open Access und Produktwettbewerb sind somit ein Katalysator für einen echten, lebendigen Glasfasermarkt und eine Win-Win-Win-Konstellation für alle Beteiligten.
 

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  • Date 26 Feb 2024
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FIBER4: Open Access 2.0 startet in die Umsetzung
FIBER4 Fachartikel in der stadt+werk
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Trotz aller Appelle für offene Netze und einen fairen Wettbewerb sieht die Perspektive auf dem deutschen Glasfasermarkt düster aus. Immer wieder überbauen die großen TK-Unternehmen – allen voran die Telekom ¬– die gerade gelegten Glasfasernetze von kommunalen Netzbetreibern oder Stadtwerken und verhindern auf diese Weise deren wirtschaftlichen Betrieb. Oder sie pachten diese Netze mit langen Vertragslaufzeiten und sorgen so ebenfalls dafür, dass die Netzbetreiber vor Ort keine rentablen Geschäftsmodelle entwickeln können. Bei den Glasfaserprodukten gibt es ebenfalls praktisch keinen Wettbewerb. Und dies, obwohl es inzwischen mehr als 700 Telekommunikationsnetzbetreiber in Deutschland gibt und die Telekom bislang nur neun Prozent der 12,3 Millionen mit Glasfaser erreichbaren Kunden für sich gewinnen konnte. Doch der Druck der „Großen“ auf Exklusivität nimmt zu und viele der kleinen Netzbetreiber lassen sich auf den vermeintlich einfacheren Weg ein und schlüpfen unter das „sichere Dach“ von Telekom & Co.
Die Herausforderungen für den wirtschaftlichen Netzbetrieb sind in der Tat groß. Zunächst muss im nicht geförderten Ausbau eine möglichst hohe Vorvermarktung erreicht werden. Um selbst attraktive Produkte anbieten zu können, sind aufwändige Vertragsverhandlungen nötig. Den Netzzugang für Dritte zu öffnen ist nach wie vor schwierig und wird durch unterschiedliche Altsysteme behindert. Um jedoch ein Netz auf Dauer wirtschaftlich betreiben zu können, muss die Auslastung bei mehr als 90 Prozent liegen. 

Mit dem Marktmodell Fiber4 können viele dieser Probleme jedoch schlagartig gelöst werden. Das grundlegende Konzept ist einfach erklärt: Mehrere Partner gründen gemeinsam ein Plattformunternehmen, etwa in Form einer Genossenschaft. Dieser Plattform treten Netzbetreiber als Mitglied bei. Internetanbieter können ihre Produkte anschließend über die Netze vermarkten, wozu das vom Plattformunternehmen betriebene System genutzt wird. Die Anbieter erhalten so die Möglichkeit, ihre Produkte auch überregional zu vertreiben. Und auch Betreiber mit eigenem Produktportfolio sind in der Lage, dieses in anderen Netzen zu vermarkten. Da dabei über Netznutzungsverträge individuelle Entgelte vereinbart werden, machen sich die Netzbetreiber zudem unabhängiger von den marktdominierenden Anbietern, die am Ende auch nur zu jeweils einem von vielen Anbietern werden. Das Resultat ist ein agiler Markt mit großer Produkt- und Anbietervielfalt sowie Auswahl für die Endkunden.

Die Vorteile des Modells sind vielfältig: Die teilnehmenden Netzbetreiber sind nicht wie heute über Jahrzehnte an einen großen Anbieter gebunden und können so jederzeit von positiven Marktentwicklungen profitieren. Stadtwerke behalten dabei die volle Kontrolle über das von ihnen ausgebaute Netz. Denn es besteht keine Verpflichtung, alle Anbieter über das Netz zuzulassen. Im Umkehrschluss sind die Anbieter ebenfalls nicht verpflichtet, ihre Produkte auf allen Netzen anzubieten. Es herrscht also echter Wettbewerb, der für den Kunden eine deutlich höhere Wahlfreiheit bringt als heute. Finanziell sind solche Plattformen ebenfalls attraktiv, garantieren die vielen möglichen Anbieter von Internet-, Telefonie-, TV-, IoT-Produkten sowie individuellen lokalen Anwendungen doch eine hohe Netzauslastung. Aufgrund der vereinbarten Netzentgelte für die Durchleitung besteht zudem ein geringes Risiko für Preisverfall. 

Herzstück des Plattformmodells ist eine leistungsfähige Software, mit der sich die komplexen Abrechnungs- und Steuerungsprozesse gebündelt abwickeln lassen. Die Vinnergi-Tochter Maintrac steuert hierfür das offene Betriebsunterstützungssystem (OSS/BSS) „Flow“ bei, mit dem sich unterschiedlichste Vorgänge individuell abbilden lassen. Das System wird von der Plattformgesellschaft betrieben und ermöglicht eine zentrale Koordination der Abrechnungen für Netzentgelte und anderes. Dabei kann es aufgrund hoher Skalierbarkeit und Flexibilität auf verschiedenste Konstellationen angepasst werden. 

Inzwischen haben sich eine ganze Reihe Unternehmen zusammengetan, um die Umsetzung von Fiber4 voranzutreiben.  Die tktVivax Group fungiert dabei vorrangig in koordinierender Funktion, Vinnergi aus Schweden mit seiner Software-Tochter Maintrac ist für den Aufbau der notwendigen Systeme und den Know-how-Transfer zuständig. Rechtliche Fragen zu Verträgen, Satzungen und Co. werden von der Hamburger Kanzlei Wirtschaftrat Recht geklärt, der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) engagiert sich ebenfalls im Projekt. Bereits sieben Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, haben ihre Projektteilnahme erklärt und weitere haben bereits Interesse angemeldet. Sie arbeiten ab sofort im Rahmen der AG Open Access 2.0 des AK GAD (Arbeitskreis Glasfaserausbau Deutschland) in verschiedenen Teilprojekten zusammen.

Wenn diese ähnlich erfolgreich sind wie Schweden, dürfte der Weg auch in Deutschland vorgezeichnet sein. So können Kunden schon bald, statt einem Monopolanbieter ausgeliefert zu sein, unter mehr als 20 Dienstleistern und 150 verschiedenen Produkten auswählen. Genauso, wie das in Schweden heute ganz normal ist. Dort liegt übrigens der Marktanteil der schwedischen Telekom nur noch bei 38 Prozent. Den Rest teilen sich die schwedischen Stadtwerke, die rund 200 kommunale Netze betreiben, sowie etwa 1.000 kleine, gemeinnützige Glasfasernetze, die die sehr ländlichen und oft abgelegenen Gebiete in Schweden versorgen – mit einer ähnlich großen Produktvielfalt wie in den großen Städten.

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  • Date 20 Nov 2023
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Open-Access 2.0: Das Modell für echten Wettbewerb
Open Access 2.0
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Die Auslastung bestimmt, wie wirtschaftlich der Netzbetrieb ist. Gerade für die kleinen und mittleren Netzbetreiber sieht hier die Perspektive düster aus. Immer wieder überbauen die großen TK-Unternehmen – allen voran die Telekom – die gerade gelegten Glasfasernetze von kommunalen Netzbetreibern oder Stadtwerken und verhindern so deren wirtschaftlichen Betrieb. Oder sie pachten diese Netze mit langen Vertragslaufzeiten und sorgen ebenfalls dafür, dass die Netzbetreiber vor Ort keine rentablen Geschäftsmodelle entwickeln können. Auch bei den Glasfaserprodukten gibt es praktisch keinen Wettbewerb. Und dies, obwohl es inzwischen mehr als 700 Telekommunikationsnetzbetreiber in Deutschland gibt und die Telekom bislang nur neun Prozent der 12,3 Millionen mit Glasfaser erreichbaren Kunden für sich gewinnen konnte. 

Alternative Open Access 2.0

Das Konzept ist simpel: Mehrere Partner gründen gemeinsam ein Plattformunternehmen, etwa in Form einer Genossenschaft. Dieser Plattform treten Netzbetreiber als Mitglied bei. Internetanbieter können ihre Produkte anschließend über die Netze vermarkten, wozu das vom Plattformunternehmen betriebene System genutzt wird. Die Anbieter erhalten so die Möglichkeit, ihre Produkte auch überregional zu vertreiben. Und auch Betreiber mit eigenem Produktportfolio sind in der Lage, dieses in anderen Netzen zu vermarkten – etwa im erweiterten Umland, ähnlich wie dies bei Strom und Gas gängige Praxis ist. Da dabei über Netznutzungsverträge individuelle Entgelte vereinbart werden, machen sich die Netzbetreiber zudem unabhängiger von den marktdominierenden Anbietern, die am Ende auch nur zu jeweils einem von vielen Anbietern werden. Das Resultat ist ein agiler Markt mit großer Produkt- und Anbietervielfalt sowie Auswahl für die Endkunden.

Vielfältige Vorteile

Die teilnehmenden Netzbetreiber sind nicht wie heute über Jahrzehnte an einen großen Anbieter gebunden und können so jederzeit von positiven Marktentwicklungen profitieren. Stadtwerke oder kommunale Telekommunikationsunternehmen behalten dabei die volle Kontrolle über das von ihnen ausgebaute Netz. Denn es besteht keine Verpflichtung, alle Anbieter über das Netz zuzulassen. Im Umkehrschluss sind die Anbieter ebenfalls nicht verpflichtet, ihre Produkte auf allen Netzen anzubieten. Es herrscht also echter Wettbewerb, der für den Kunden eine deutlich höhere Wahlfreiheit bringt als heute – sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Finanziell sind solche Plattformen ebenfalls attraktiv, garantieren die vielen möglichen Anbieter von Internet-, Telefonie-, TV-, IoT-Produkten sowie individuellen lokalen Anwendungen doch eine hohe Netzauslastung. Aufgrund der vereinbarten Netzentgelte für die Durchleitung besteht zudem ein geringes Risiko für Preisverfall. 

Digitale Basis verfügbar

Herzstück des Plattformmodells ist eine leistungsfähige Software, mit der sich die komplexen Abrechnungs- und Steuerungsprozesse gebündelt abwickeln lassen. Die Vinnergi-Tochter Maintrac steuert hierfür das offene Betriebsunterstützungssystem (OSS/BSS) „Flow“ bei, mit dem sich unterschiedlichste Vorgänge individuell abbilden lassen. Das System wird von der Plattformgesellschaft betrieben und ermöglicht eine zentrale Koordination der Abrechnungen für Netzentgelte und anderes. Dabei kann es aufgrund hoher Skalierbarkeit und Flexibilität auf verschiedenste Konstellationen angepasst werden. Die von Vivax Solution entwickelte Software-Lösung Vivax DICLINA ergänzt Flow mit ihren Funktionalitäten für das Kunden- und Netzmanagement, von denen so auch kleinere Netzbetreiber profitieren können. 

Einfach realisierbar

Da die Software-Plattformen Flow und Vivax Diclina bereits vielfach im praktischen Einsatz sind, können sie kurzfristig auch für Open Access 2.0 in Betrieb genommen werden. Die dazu nötigen Schnittstellen sind bereits in Arbeit, ebenso die Übersetzung der schwedischen Oberfläche von „Flow“ ins Deutsche. Zudem gibt es bereits interessierte Stadtwerke, die an einem solchen Modell mitwirken wollen, so dass erste Pilotprojekte bereits 2023 angegangen werden können. Wenn diese ähnlich erfolgreich sind, wie die, die schon vor Jahren in Schweden durchgeführt wurden, dürfte der Weg auch in Deutschland vorgezeichnet sein. So können Kunden vielleicht schon bald, statt einem Monopolanbieter ausgeliefert zu sein, unter mehr als 20 Dienstleistern und 150 verschiedenen Produkten auswählen. Genauso, wie das in Schweden heute ganz normal ist. Dort liegt übrigens der Marktanteil der schwedischen Telekom nur noch bei 38 Prozent. Den Rest teilen sich die schwedischen Stadtwerke, die rund 200 kommunale Netze betreiben, sowie etwa 1.000 kleine, gemeinnützige Glasfasernetze, die die sehr ländlichen und oft abgelegenen Gebiete in Schweden versorgen – mit einer ähnlich großen Produktvielfalt wie in den großen Städten.

BREKO unterstützt Modell

Vorgestellt wurde das Modell im Mai auf der E-world 2023 in Essen. Und es stieß auf Anhieb auf großes Interesse. „Wir haben in Deutschland das ambitionierte Ziel, bis 2030 flächendeckend Glasfaser auszubauen. Funktionierende Open-Access-Kooperationen und -Plattformen sind ein wichtiges Element, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb begrüßen wir dieses Geschäftsmodell, das den Erfolg von Open-Access in Deutschland begünstigt“, sagte beispielsweise Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation e.V. (BREKO), Bonn, bei der Vorstellung. 

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  • Date 21 Jul 2023
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Stadtwerke und Wohnungswirtschaft: Hand in Hand für Glasfaser und Fernsehen
Glasfaser: Stadtwerke und Wohnungswirtschaft
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Für die kommunalen Versorgungsunternehmen liegen die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Unternehmen der Wohnungswirtschaft (WoWi) beim Glasfaserausbau auf der Hand. Nicht nur sind diese zuverlässige und professionelle Geschäftspartner, die auf langfristige Planbarkeit aus sind. Sie sind auch von sich aus am flächendeckenden Glasfaserausbau interessiert – nicht zuletzt, um die Attraktivität ihrer Immobilien gegenüber Mietern zu steigern. So bieten sie Stadtwerken ideale Bedingungen, diesen wirtschaftlich umzusetzen. Denn mit einer hohen Zahl an Kundinnen und Kunden auf relativ kleinem Raum können Planung und Bau, Vertrieb und Marketing äußerst effizient durchgeführt werden. Zudem ergeben sich aus dem gemeinschaftlichen Ausbau mit der Wohnungswirtschaft spannende Synergieeffekte. So haben die bereits mit Highspeed-Internet und ggf. digitalem Kabelfernsehen (DVB-C) ausgestatteten Liegenschaften häufig eine Vorbildwirkung, die auf umliegende Immobilienbesitzer ausstrahlt und diese ebenfalls von einem Vertragsabschluss überzeugt. Und auch für Zukunftsthemen wie Smart Building, Smart Health und Smart City kann hiermit eine wichtige Grundlage geschaffen werden.

Neue Gesetzeslage

Brisanz gewann die Möglichkeit zur Zusammenarbeit von EVU und Wohnungswirtschaft außerdem durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Diese gesetzliche Regelung, die es Vermietern erlaubt, die Kosten für einen Kabelanschluss auf die Nebenkosten umzulegen, läuft zum 30. Juni 2024 aus. Sie müssen nun entweder separate Regelungen mit ihren Mietern finden oder diese ihren Kabelanbieter frei wählen lassen. Den Wohnungsbesitzern wurde aus diesem Grund ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, um gegebenenfalls vorzeitig aus Kabelverträgen mit langen Laufzeiten herauszukommen. Zeitgleich verpflichtet die 2021 erfolgte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes bei Neubauten und Renovierungen zum Glasfaserausbau bis auf Netzebene 4 (im Gebäude). Um diesen FTTH-Ausbau (Fiber to the Home) zu fördern, soll neue Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden auch künftig noch für fünf Jahre mit maximal fünf Euro auf die Nebenkosten umgelegt werden können. Nach Erfahrungen von tktVivax sind die Bedingungen für die Weiterberechnung der Kosten allerdings kritisch zu betrachten, weswegen im Einzelfall die Anwendbarkeit geprüft werden sollte. Es sei für Stadtwerken grundsätzlich zu empfehlen, den Ausbau der Netzebene 4 kostenfrei für die Wohnungsgesellschaften durchzuführen. Für die Wohnungswirtschaft entsteht aus dieser Situation somit hoher Druck, schon jetzt Partner zu finden, mit denen sich die gesetzeskonforme Internet- und TV-Versorgung rechtzeitig zum Stichtag umsetzen lässt. Stadtwerke haben für diese Aufgabe beste Voraussetzungen. 

Aus Sicht der WoWi-Unternehmen bieten kommunale Versorgungsunternehmen diverse Vorteile in der Umsetzung. Sie erhalten leistungsstarke und zukunftsfähige Infrastruktur ohne Investitionskosten und bei minimalem Verwaltungsaufwand. Auf diese Weise steigern sie den Wert ihrer Objekte nachhaltig und haben den Vorteil, einen lokalen Anbieter auf Augenhöhe als Partner zu haben. Zudem stellen sie die Bedürfnisse ihrer Mieter zufrieden, denn diese profitieren ebenfalls von der Kooperation. Höchstmögliche Übertragungsraten und eine stabile Internetverbindung sind dabei nur die offensichtlichsten Vorzüge. Beim Ausbau als Open-Access-Netz steht den Bewohnern eine große Auswahl an Internetanbietern zur Verfügung, Anbieter für TV könnten ebenfalls frei gewählt werden – und wird gar kein TV-Anschluss benötigt, entfallen diese Kosten für die Mieter nun völlig. Ein weiterer Vorteil ist die räumliche Nähe der Stadtwerke: Gibt es technische, vertragliche oder sonstige Probleme, sind die lokalen Experten und Servicemitarbeiter nie weit. 

Herausforderungen im Blick behalten

Trotz der zahlreichen positiven Aspekte sollten Stadtwerke die Herausforderungen einer solchen Zusammenarbeit im Blick behalten. Allgemein gilt es, genau zu kalkulieren, ob die hohen Anfangsinvestitionen tatsächlich amortisiert werden können bzw. ob die verhältnismäßig geringen Margen im TV-Bereich ausreichend sind. Im Hinblick auf das Fernsehangebot stellen sich gleich mehrere Fragen: Wie hoch ist die Take-Rate für Basis-TV-Angebote noch, wenn man den Mietern die Wahl lässt? Wie lange wird der DVB-C-Standard hierfür überhaupt noch relevant sein? Sollte man schon jetzt vollständig auf IPTV setzen – auch wenn diese Technologie Tücken für die Mieter haben kann (evtl. müssen neue Endgeräte angeschafft werden, Teletext geht nicht mehr, etc.)? Zuletzt kann auch der Vertrieb, insbesondere der Door-to-Door-Vertrieb, herausfordernd sein. Denn im Gegensatz zu Wohngebieten mit Einfamilienhäusern stellt sich die demografische Zusammensetzung und Einkommensstruktur in großen Wohnobjekten meist deutlich komplexer dar. 

Bevor die Kooperation zwischen Stadtwerk und WoWi-Unternehmen starten kann, muss jedoch zunächst die Entscheidung für ein konkretes Geschäftsmodell gefällt werden. Hier gibt es grundsätzlich großen Spielraum, im Folgenden sollen aber zwei gängige Beispiele vorgestellt werden.

Geschäftsmodell 1: Glasfaser und Koax parallel

Entscheidet sich der jeweilige Kommunalbetrieb dazu, kein Basis-TV anzubieten, bleibt die bereits vorhandene Koaxial-Infrastruktur unangetastet bestehen und das Fernsehsignal kommt weiterhin vom bisherigen Anbieter. Die Glasfaserleitungen werden in diesem Fall von den Stadtwerken parallel auf der Netzebene 4 verlegt. Dies sollte der Erfahrung von Vivax Consulting und der tktVivax Group nach auf jeden Fall kostenfrei und mit Open-Access erfolgen. Ein solches Vorgehen bringt einige Vorteile mit sich, da sich das Glasfasernetz so im Eigentum der Stadtwerke befindet, wodurch diese direkt von hohem Absatzpotenzial und guter Netzauslastung profitieren. Gleichzeitig muss nicht in neue DVB-C-Infrastruktur investiert oder die bestehenden Koaxialkabel instandgehalten werden. Und auch Ärger mit Mietern, die bei ihrem aktuellen Kabelanbieter bleiben möchten, ist so kein Thema. 

Selbstverständlich hat das Geschäftsmodell aber auch Risiken. Die Take-Rate ist bei dieser Variante geringer, die Ausbaukosten jedoch weiterhin relativ hoch. Durch Open-Access gibt es zudem keine Garantie, dass die Mieter sich für die Produkte der Stadtwerke entscheiden. Außerdem sorgt die parallele Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Koax-Anbieter für organisatorischen Mehraufwand und Unsicherheit auf Seiten der Wohnungswirtschaft. 

Geschäftsmodell 2: Basis-TV über Glasfaser

Möchte das EVU die Wohnungswirtschaft auch mit linearem Fernsehen (also „Live“-Fernsehen, das typische DVB-C Basis-TV) versorgen, ist dies über das neu ausgebaute Glasfasernetz möglich. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, wie das TV-Signal zum Endgerät gelangt. Für die erste Variante werden die bestehenden Koax-Kabel im Gebäude gar nicht mehr genutzt. Stattdessen werden in jeder einzelnen Wohneinheit sogenannte ONT-Geräte (Optical Network Termination) installiert, die das Lichtsignal aus der Glasfaser umwandeln und für die Fernsehgeräte nutzbar machen. Bei der zweiten Variante wird hingegen nur ein solches ONT-Gerät pro Gebäude verbaut, in der Regel im Keller. Den Rest des Weges legt das TV-Signal über die vorhandene Koaxial-Infrastruktur zurück, die somit weiter genutzt wird. 

Beide Möglichkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass aufgrund der geringeren Konkurrenz ein enormes Absatzpotenzial besteht und sich eine besonders hohe Netzauslastung erreichen lässt, was wiederum höhere Einnahmen bedeutet. Dank Open-Access haben die Mieter zudem weiterhin die Freiheit, bei ihrem bisherigen Basis-TV-Anbieter zu bleiben. Die WoWi-Unternehmen profitieren des weiteren davon, einen zentralen Ansprechpartner für Internet und Fernsehen zu haben. Frei von Herausforderungen ist das zweite Geschäftsmodell natürlich nicht. Die Anfangsinvestitionen sind hier noch höher, die Margen für TV-Produkte aber weiterhin gering. Möglichst effiziente Prozesse sind also absolute Grundvoraussetzung. Einzelne Mieter können zudem aufgrund der veränderten Situation bezüglich ihres TV- und Internet-Anbieters unzufrieden sein und zur Konkurrenz wechseln – insbesondere, wenn diese ein günstigeres Angebot macht. 

Flexible Vorgehensweise

Doch auf welches Geschäftsmodell sollten sich Stadtwerke nun konkret festlegen? Die Antwort hierauf lautet: Keines. Anstatt sich starr auf eine „richtige“ Vorgehensweise zu fokussieren, empfiehlt es sich, flexibel zu bleiben. Da die Anforderungen jedes WoWi-Unternehmens, abhängig von seiner Mieterstruktur, seinem Gebäudestand und anderen Faktoren, sehr unterschiedlich ausfallen können, müssen Kommunalbetriebe von Fall zu Fall entscheiden, welche Maßnahmen sich wie am besten umsetzen lassen. Eine grundsätzliche Prozessschablone dafür sieht wie folgt aus: Im ersten Schritt sollten Stadtwerke den direkten Kontakt zur Wohnungswirtschaft in ihrem Einzugsgebiet suchen – häufig besteht dieser bereits durch andere Kooperationen. Parallel hierzu startet die Analyse der individuellen Situation auf Basis der Auskünfte der Unternehmen und der Daten der Stadtwerke. Anschließend können sowohl eine Roadmap, an der sich alle weiteren Planungs- und Ausbauschritte orientieren, als auch konkrete Produkte für Internet und TV entwickelt werden. Steht dieses Gerüst, sollten zielführende Verhandlungen schnell zu einem Vertragsabschluss führen und der Ausbau kann planmäßig starten. 

Spätestens am 30. Juni 2024 müssen dann alle Gebäude in Betrieb genommen werden, um Versorgungslücken bei den Mietern zu verhindern. Damit dieser straffe Zeitplan – Stand heute noch etwa 15 Monate – gelingen kann, ist es unabdingbar, dass interessierte Stadtwerke bereits jetzt die ersten Schritte einleiten. Insbesondere, da die traditionellen Kabelnetzbetreiber, aber auch große Internetanbieter, zurzeit verstärkt mit attraktiven Angeboten auf die Wohnungswirtschaft zugehen, muss schnell gehandelt werden. Unterstützung hierfür finden sie bei externen Partnern wie Vivax Consulting und der tktVivax Group.
 

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  • Date 26 May 2023
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Open Access 2.0 – Echte Liberalisierung des Breitbandmarkts
PK auf der E-world 2023
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Das grundlegende Konzept ist hierbei simpel: Mehrere Partner gründen gemeinsam ein Plattformunternehmen (z.B. in Form einer Genossenschaft). Dieser Plattform können Netzbetreiber dann als Mitglieder beitreten. Internetanbieter können ihre Produkte anschließend über die Netzbetreiber vermarkten, wozu das vom Plattformunternehmen betriebene System genutzt wird. Anbieter erhalten so die Möglichkeit, ihre Produkte auch überregional zu vertreiben. Und auch Netzbetreiber mit eigenem Produktportfolio sind so in der Lage, sofern sie dies wünschen, dieses in anderen Netzen zu vermarkten – etwa im erweiterten Umland, ähnlich wie dies bei Strom und Gas gängige Praxis ist. Da hierbei über Netznutzungsverträge individuelle Entgelte vereinbart werden, machen sich die Netzbetreiber zudem unabhängiger von einigen marktdominierenden Anbietern. Das Resultat ist ein aktiver Markt mit großer Produkt- und Anbietervielfalt sowie Auswahl für die Endkunden.

Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group dazu: „In Deutschland sind bisher einige wenige Anbieter absolut dominant und binden Netzbetreiber langfristig an sich. Durch ein Plattformmodell kann sich das ändern – das beweisen andere Länder schon seit Jahren“. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) befürwortet diesen kooperativen Ansatz: „Wir haben in Deutschland das ambitionierte Ziel, bis 2030 flächendeckend Glasfaser auszubauen. Funktionierende Open-Access-Kooperationen und -Plattformen sind ein wichtiges Element, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb begrüßen wir Geschäftsmodelle, die den Erfolg von Open-Access in Deutschland begünstigen“, sagt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO, Bonn.

Die Vorteile des Modells sind vielfältig: Es ermöglicht allen teilnehmenden Netzbetreibern, von der positiven Marktentwicklung zu profitieren, ohne sich – häufig über Jahrzehnte – an einen großen Anbieter zu binden. Beispielsweise Stadtwerke oder andere kleine und größere Telekommunikationsunternehmen behalten so die Kontrolle über das von ihnen ausgebaute Netz. So besteht keine Verpflichtung, alle Anbieter über das Netz zuzulassen. Im Umkehrschluss sind die Anbieter selbstverständlich auch nicht verpflichtet, ihre Produkte auf allen Netzen anzubieten. In jedem Fall bietet sich Endkunden eine deutlich größere Vielfalt an Optionen – sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Finanziell sind solche Plattformen ebenfalls attraktiv, garantieren die vielen möglichen Anbieter von Internet-, Telefonie-, TV-, IoT-Produkten sowie individuellen lokalen Anwendungen doch eine hohe Netzauslastung. Aufgrund der vereinbarten Netzentgelte für die Durchleitung besteht zudem ein geringes Risiko für Preisverfall.

Herzstück des Plattformmodells ist leistungsfähige Software, mit der sich die komplexen Abrechnungs- und Steuerungsprozesse gebündelt abwickeln lassen. Die Vinnergi-Tochter Maintrac bietet das offene Betriebsunterstützungssystem (OSS/BSS) ‚Flow‘ an, mit dem sich unterschiedlichste Vorgänge individuell abbilden lassen. Das System wird von der Plattformgesellschaft betrieben und ermöglicht eine zentrale Koordination der Abrechnungen für Netzentgelte und Co. Dabei kann es aufgrund hoher Skalierbarkeit und Flexibilität auf verschiedenste Konstellationen angepasst werden. Die von Vivax Solution entwickelte Software-Lösung DICLINA kann wiederum als Kunden- und Managementsystem bei den Netzbetreibern dienen. 

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  • Date 24 May 2023
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Stadtwerke Lauterbach begrüßen 2.500sten Breitbandkunden
Stadtwerke Lauterbach begrüßen 2.500sten Breitbandkunden
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Die Zahl von 2.500 Breitbandkunden im gesamten Stadtgebiet zeigt, dass das Interesse der Lauterbacher Bürgerinnen und Bürger groß und die Resonanz äußerst positiv ist. Dazu hat das gute Projektmanagement der Stadtwerke und des Realisierungspartners tktVivax entscheidend beigetragen. Den Stadtwerken ist es gelungen, verlässliche Partner für den weiteren Ausbau zu finden und trotz der großen Herausforderungen in der aktuellen Krisensituation die notwendigen Materialien und Baukapazitäten zu beschaffen.

Dabei setzen die Stadtwerke konsequent auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau und beabsichtigen großflächig die Stadt und alle Stadtteile mit der Glasfasertechnologie zu versorgen. So kann das kommunale Unternehmen auf einer soliden wirtschaftlichen Basis dafür sorgen, dass die Menschen und Unternehmen in Lauterbach zukünftig optimal an die digitale Infrastruktur angebunden sind. „Die Stadtwerke treiben den Glasfaserausbau hier in Lauterbach vorbildlich voran. In absehbarer Zeit wird so das gesamte Stadtgebiet bestmöglich angebunden sein. Wir freuen uns, dass wir in allen Bereichen die Stadtwerke dabei unterstützen dürfen“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group.

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  • Date 12 Apr 2023
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Gigabitförderung 2023: „Wir werden ein Jahr verlieren!“
Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group
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Seine Kritik bezieht sich auf eine ganze Reihe von Punkten. So bilde die Potenzialanalyse für den eigenwirtschaftlichen Ausbau keineswegs die Wirklichkeit ab. „Schaut man sich die entsprechende Deutschlandkarte an, sieht vieles nach einem Paradies für den eigenwirtschaftlichen Ausbau aus, da immer ganze Gebiete betrachtet werden, teilweise sogar nur auf Ebene der Landkreise bzw. Verbandsgemeinden. Ausgeblendet wird dabei, dass eine Unterversorgung oft nur einzelne Adresspunkte wie den Aussiedlerhof oder das kleine Dorf weit draußen betrifft. Die werden aber über diese Analyse nicht erfasst und somit nicht berücksichtigt“, so seine Einschätzung. Zudem habe sich die Marktsituation verändert: „Erste Investoren haben sich bereits vom deutschen Markt verabschiedet oder sind insolvent gegangen. Denn die Zinsen steigen und das Bauen wird teurer – wenn man überhaupt noch genügend Ressourcen für den Bau findet. Das macht Investitionen in das deutsche Glasfasernetz zunehmend unattraktiv.“

Zudem sei das Verfahren falsch aufgebaut. Zwar seien theoretisch mehr Adressen förderfähig, weil die Grenze auf 200 Mbit/s symetrisch angehoben wurde. Ob das aber tatsächlich der Fall ist, steht frühestens in neun Monate nach Antragsstellung fest. Außer man befindet sich in der sogenannten Fast-Lane, die für Kommunen mit einer maximal schlechten Versorgung und sehr vielen weißen Flecken, also eine Versorgung unter 30 Mbit/s leben müssen.  „Bis dahin müssen eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Das beginnt bei der Antragsstellung für Beratungsleistung, geht über den Branchendialog, die Markterkundung bis zur Vorvermarktung durch die teilnehmende Telekommunikationsunternehmen (TKU), die nun Pflicht werden soll. Danach folgen dann noch Ausschreibung und Vergabe bis dann irgendwann der Bau los geht. Kombiniert mit dem Förderstopp des vergangenen Jahres verlieren wir damit mindestens ein bis zwei Jahre im geförderten bzw. kombinierten Ausbau“, stellt Dirk Fieml fest. Zwar werde die für das Verfahren notwendige externe Beratung mit 50.000 Euro bezuschusst, das werde aber in vielen Fällen nicht reichen. Damit würden viele Kommunen und Stadtwerke gezwungen, in Vorleistung zu gehen – mit ungewissem Ausgang. Denn wie sich die Priorisierung der Anträge laut dem neuen Kriterienkatalog auf die Förderzusage auswirkt, ist absolut nicht absehbar. Auch wenn ein Onlinerechner wohl die Chancen ermitteln soll, entscheiden nicht allein die Punkte, die erzielt werden, sondern auch die Anzahl der teilnehmenden Kommunen. Und das weiß man erst nach dem 30. September. Und erst nach Erhalt des eigentlichen Förderbescheides kann dann die Infrastrukturmaßnahme ausgeschrieben werden.

Dass künftig ein Branchendialog mit den Telekommunikationsanbietern verpflichtend wird, begrüßt Fieml: „Genau das haben wir ja im vergangenen Jahr mit unserem Konzept für einen bedarfsorientierten Ausbau gefordert. Dass bereits erfolgreiche geführte Dialoge aber nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als sechs Monate zurückliegen, ist nicht nachvollziehbar.“ Trotz aller Vorgaben, die eine Bedarfsorientierung stärken sollen, sieht er die Gefahr, dass der Ausbau nicht entsprechend gesteuert wird. „Denn die Mechanik sieht vor, dass Gebiete, bei denen eine Vorvermarktung nicht erfolgreich war – also anscheinend kein Bedarf bei den Bürgern vorhanden ist, unterstellt man mal ein professionelles Vorgehen im Vertrieb – dann förderfähig werden. Dies geht an einer bedarfsorientierten Förderung leider voll vorbei. Es kann immer noch passieren, dass der unterversorgte Hühnerstall mit Glasfaser ausgestattet wird, während ganz Gemeinden abgehängt bleiben, weil ihre Punktezahl zu niedrig war“, so sein Fazit.

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  • Date 24 Mar 2023
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tktVivax Group präsentiert auf E-world ganzheitliches Dienstleistungsangebot und weiterentwickelte Software-Lösungen
tktVivax Group auf der E-world 2023
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Von der grundsätzlichen Analyse der Situation vor Ort über die Strategiefindung und prozessuale Ausrichtung im EVU bis hin zur konkreten Planung und Umsetzung, begleitet tktVivax sämtliche Stationen des Glasfaserausbaus. Die Unterstützung endet dabei auch nicht, wenn die ersten Bagger rollen und Leitungen verlegt werden. Auch bei der Gestaltung und dem Vertrieb eigener Internet-, Telefonie- und Fernsehprodukte kann das Unternehmen als Partner fungieren.

Hierbei kommen die vom Tochterunternehmen Vivax Solution entwickelten Software-Lösungen DICLINA und Breitband-Cockpit zum Einsatz, die auf der E-world 2023 erstmals in ihrer neuesten Version gezeigt werden. DICLINA bietet angehenden Internet Service Providern eine leistungsfähige Plattform, um alle Anforderungen in Sachen Kunden- und Vertragsmanagement, technische Provisionierung und Rechnungsstellung abzubilden. Mit dem Breitband-Cockpit, das sich direkt mit DICLINA verknüpfen lässt, können zudem sämtliche Vertriebs- und Baufortschritte eines Breitbandprojektes einfach und effizient überwacht werden.

Im Bereich Consulting kommt zudem die ebenfalls selbst entwickelte Analysesoftware ProCo zum Einsatz. Auf Basis von über 600 hinterlegten Prozessen und über 6.900 Aufgaben lassen sich mit ihr Arbeitsabläufe und Strukturen in Versorgungsunternehmen datenbasiert umgestalten und optimieren.

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  • Date 22 Mar 2023
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Heinz Honemann übernimmt Geschäftsführung von Vivax Net
Heinz Honemann, Geschäftsführer der Vivax Net GmbH
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„Gerade dieses Know-how ist für uns im Zuge unserer Expansion im Breitbandmarkt ausgesprochen wertvoll. Heinz Honemann bringt zudem einen breiten Erfahrungsschatz mit, der neben dem Bau von großen Telekommunikationsnetzen auch die Beratung, den Service sowie das Thema ‚Customer Experience‘ umfasst“, so Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group. „Mein Ziel ist es, den Glasfaserausbau in Deutschland deutlich zu beschleunigen und mit der Vivax Net die Transformation zur Gigabit-Society in Deutschland aktiv zu gestalten. Meine neue Position als CEO der Vivax Net GmbH bietet dazu die nötige Gestaltungsfreiheit und die tktVivax Group die entsprechenden Potenziale. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Breitbandanbietern, Kommunen und Partnern.“ erklärt Heinz Honemann. 

Seine Karriere startete der gelernte Diplom-Betriebswirt (BA) 1987 bei Alcatel/Nokia. Dort bekleidete er zuletzt die Position des Vice President Applications Division EMEA. 2015 wechselte Heinz Honemann zu Accenture dem weltweit führenden Berater und Umsetzungsbegleiter für Digitale Transformation, wo er als Senior Executive/Sales Lead Customer Experience EALA (EMEA+LATAM) tätig war. Ab 2019 war Heinz Honemann Partner für Telco Kunden in EMEA bei FICO (Fair Isaac and Company), einem der weltweit führenden Anbieter von Software für die analytische Entscheidungsfindung. 2021 übernahm er schließlich im Auftrag eines internationalen Investors als Geschäftsführer den Aufbau der Deutsche Tiefbau.
 

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  • Date 20 Mar 2023
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Stopp der Graue-Flecken-Förderung: Offene Fragen schnell klären
Dirk Fieml, CEO tktVivax Group
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Wie groß die Rechtsunsicherheit derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax in dieser Woche an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:

Markterkundungsverfahren (MEV):

 Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Den ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.

• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, welche zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese und die Kosten, gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?

• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.

• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?

Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken

• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
- Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden
- Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?

Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021

• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.

• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.

Bundesweite Potentialanalyse

• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV letzte Woche doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?

• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.

• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?

Project Details
  • Client
  • Date 25 Oct 2022
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